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Corona Hinweise

Die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig (Oberlandesgericht Braunschweig, Landgerichte Braunschweig und Göttingen, Amtsgerichte Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Duderstadt, Einbeck, Goslar, Göttingen, Hann.Münden, Helmstedt, Herzberg, Northeim, Osterode am Harz, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg) sind weiterhin geöffnet. Dadurch ist sichergestellt, dass notwendige Entscheidungen in Eilsachen rechtzeitig und verlässlich getroffen werden können.

„Für mögliche Einschränkungen im übrigen Dienstbetrieb, die sich aufgrund der aktuellen Lage nicht immer vermeiden lassen, bitte ich um Verständnis“, erklärte der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. „Die Bediensteten in den Gerichten werden sich nach Kräften bemühen, die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Es sind jedoch vor Ort zwingende Vorsichtsmaßnahmen geboten, um hierdurch eine noch schnellere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern.“

Aktuelle Einschränkungen des Dienstbetriebes des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld gibt es derzeit wie folgt:

Für die Öffentlichkeit ist derzeit nur der Eingangsbereich des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld und der Zugang zu öffentlichen Sitzungen eröffnet.

Die Öffnungszeiten des Gerichts sind derzeit auf die Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr beschränkt. Außerhalb dieser Zeiten ist der Zutritt nur möglich, wenn der Termin im Vorfeld vereinbart wurde oder Sie eine entsprechende Ladung erhalten haben.

Besucherinnen und Besucher können sich an die Wachtmeisterei im Eingangsbereich des Amtsgerichts wenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Angelegenheiten möglichst schriftlich einzureichen und nicht eilbedürftige Angelegenheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt persönlich im Gericht zu regeln.

Öffentliche Verhandlungen und andere Termine finden nur statt, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Alle bereits übersandten Ladungen zu Terminen bleiben aber bis zu einer ausdrücklichen Absage des Termins bestehen.

Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen wird soweit möglich gewährleistet. Alle interessierten Personen werden aber gebeten zu prüfen, ob sie das mit einer Teilnahme verbunden Risiko, eine möglicherweise noch unentdeckt vorhandene Infektion mit dem Corona-Virus weiter zu verbreiten, auf sich nehmen möchten.


Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte werden gebeten, innerhalb des Gerichtsgebäudes eine medizinische Maske (sogenannte OP-Makse oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Entsprechende Masken werden nicht gestellt, sondern müssen selbst mitgebracht werden.


Hiervon ausgenommen sind nur Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, Auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen.

In den Sitzungssälen entscheidet die Vorsitzende Richterin/ der Vorsitzende Richter nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes und dessen Standard (medizinische Maske oder Alltags-Maske).


Pressesprecher:

Renning Duckstein, Tel: 05323-951-136

Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus

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