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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die insbesondere die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit umfasst.

Örtlich ist das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zuständig für das Gebiet der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (bestehend aus Altenau, Clausthal-Zellerfeld, Schulenberg und Wildemann), das Gebiet der Stadt Braunlage (bestehend aus St. Andreasberg, Braunlage und Hohegeiß) und das gemeindefreie Gebiet Harz im Landkreis Goslar.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Zivilgerichtsbarkeit: www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/

Strafgerichtsbarkeit: http://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/strafgerichtsbarkeit/

Schmuckgrafik (zum Artikel "Zuständigkeit") Bildrechte: nds. Justiz
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