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Rechtsantragstelle

Sprechzeiten:

Montag und Mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie in Eiltfällen nach telefonischer Absprache

Bitte bringen Sie unbedingt gültige Ausweispapiere mit.

Es ist außerdem mit Wartezeiten zu rechnen.

Aufgabe der Rechtsantragstelle:

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Ihre Anträge und Erklärungen, die Sie gegenüber dem Gericht abgeben wollen, formgerecht und zutreffend aufzunehmen. Die Rechtsantragstelle darf Ihre Erklärungen also nur protokollieren, Sie aber keineswegs rechtlich beraten.

Allgemeine Hinweise:

Soweit keine anwaltliche Vertretung im Verfahren vor dem Amtsgericht gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen Sie sich im Verfahren beim Amtsgericht selbst vertreten, Anträge stellen und Erklärungen abgeben. Falls Sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen, sind alle Erklärungen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens
bei Gericht einzureichen. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihre Erklärung dem Gericht bei der Entscheidungsfindung vorliegt.

Wenn Sie sich zur eigenständigen Wahrnehmung Ihrer Interessen nicht in der Lage fühlen, können Sie Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen. Eine Rechtsberatung darf dort allerdings nicht erfolgen.

Falls Sie aber Rechtsberatung benötigen, können Sie in der Rechtsantragstelle mündlich oder schriftlich einen Beratungshilfeantrag für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt stellen. Bürger mit geringem Einkommen bekommen kostenlos einen Berechtigungsschein, mit dem sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gegen und der bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung auch für das gerichtliche Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen kann. Die Anwälte sind berechtigt, im Beratungshilfeverfahren eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

Wenn Sie die Wartezeit bei der Rechtsantragstelle vermeiden wollen, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen. Bitte verwenden Sie das amtliche Formular, das Sie hier herunterladen können.

Es ist erforderlich, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und ihre Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen durch Vorlage von Belegen, insbesondere Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Bescheide des Jobcenters, Rentenbescheide, Nachweis besonderer Belastungen (z. B. Miete, Abschläge der Versorgungsträger ohne Stromkosten, Darlehensrückzahlungen, Versicherungen etc.), nachweisen. Bitte fügen Sie die Belege in Kopie dem Antrag bei.

Falls Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle gern behilflich.

Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post übersenden (Adresse: Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld, Marktstr. 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld), persönlich im Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld oder durch Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang des Gebäudes einreichen.

Sie können vor Einreichung einer Klage oder anderer Anträge zur Vorbereitung des Rechtsstreits und zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Anliegens auch einen Rechtsanwalt direkt aufzusuchen. Dieser wird auch das rechtliche und wirtschaftliche Risiko eines Gerichtsverfahrens abklären und kann für Sie einen Antrag auf
Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt ist die Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig behilflich. Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig ist telefonisch unter der Telefonnummer 0531 123350 zu erreichen.


Schmuckgrafik (zum Artikel „Rechtsantragstelle“) Bildrechte: nds. Justiz
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