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Zwangsversteigerungen

Informationen finden Sie auf der Internetseite www.zvg-portal.de

Die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine im Internet dient Ihrer unverbindlichen Information.

Alle Angaben ohne Gewähr!


Bieter werden auf eventuelle Sicherheitsleistung hingewiesen. Die Sicherheit ist in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes durch einen von einer Filiale der Deutschen Bundesbank bestätigten Scheck, durch einen Bankscheck, der von einem zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt wurde oder durch Überweisung an das zuständige Gericht zu leisten.


Schmuckgrafik (zum Artikel „Zwangsversteigerungen“) Bildrechte: nds. Justiz
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